Notbetreuung am Sickingen-Gymnasium
Hinweise zur Notbetreuung am Sickingen-Gymnasium
(Stand: 16.04.2020)
Notbetreuung in der Zeit nach der Osterferien:
- Bitte melden Sie den Betreuungsbedarf in der Schule bis 12.00 Uhr am Vortag an (unter info[at]sickingengymnasium.de).
- Am 01.05.2020 findet keine Notbetreuung statt.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notbetreuung:
- Ihr Kind ist gesund (keine Betreuung von Kindern mit erhöhtem Risiko, z.B. mit Vorerkrankungen, mit unterdrücktem Immunsystem oder mit akuten Infekten).
- Eine private Betreuung ist nicht möglich.
- Die Notbetreuung richtet sich vor allem an Berufsgruppen, deren Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind, wie z. B. Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen, Polizei, Justiz und Justizvollzugsanstalten, Feuerwehr, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher oder Angestellte der Energie- und Wasserversorgung.
- Andere Eltern, die sonst keine andere Möglichkeit haben, ihrer Berufstätigkeit nachzugehen, wie etwa Alleinerziehende, können die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen.
- Eine vorherige Anmeldung erfolgt unter info[at]sickingengymnasium.de (mit der Angabe des Namens, der Klasse, einer kurzen Begründung der Betreuungsnotwendigkeit, dem benötigten Betreuungszeitraum sowie der Erreichbarkeit eines Sorgeberechtigten).
Organisatorische Hinweise:
- Die Notbetreuung findet in der Zeit von 08.00 - 13.00 Uhr statt.
- Am Haupteingang findet findet die notwendige Zugangskontrolle statt (bitte klingeln).
- Die Arbeitsaufträge der Kolleginnen und Kollegen, Schreibutensilien und die zur Bearbeitung der Aufträge benötigten Materialien sind mitzubringen.
Hinweise zur Mittagsbetreuung am Sickingengymnasium:
Die Mittagsbetreuung am SGL findet bis auf Weiteres NICHT statt. Sollten Sie im Rahmen der Notbetreuung eine Mittagsbetreuung benötigen, bitten wir Sie um eine entsprechende Nachricht an Herrn Hauer: dominik.hauer[at]sickingengymnasium.de