Verpflichtende Selbsttest an Schulen
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
aufgrund der bundesweit vorgeschriebenen Testpflicht an Schulenwerden die bisher freiwilligen Selbsttests ab Montag, den 26.04.21 für alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte durch zwei verpflichtende Selbsttests pro Woche ersetzt.
Die Teilnahme an diesen Tests ist eine notwendige Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht.
Auch Testungen in den anerkannten Testzentren und Testeinrichtungen oder bei Ärztinnen und Ärzten sind zulässig. Die Testnachweise müssen am jeweiligen Testtag in der Schule vorgelegt werden und dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Am SGL nicht zugelassen sind von den Sorgeberechtigten, bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler unterschriebene Testnachweise.
Bitte lesen Sie sich das unten angefügte Informationsschreiben der Ministerin mit den ausführlichen Hinweisen/Bestimmungen durch.
In der kommenden Woche (ab dem 26.04.21) werden wir die verpflichtenden Tests an den bisher von uns geplanten Terminen durchführen. Für die folgenden Wochen werden wir unsere Testorganisation dann an die geänderten Umstände anpassen und Sie entsprechend darüber auch informieren. Die Testermine der einzelnen Klassen sind auf der Startseite unserer Moodleplattform veröffentlicht.
Viele Grüße aus dem SGL
Dominik Hauer, zweiter Stellvertreter der Schulleiterin