3G-Regel bei den anstehenden Elternabenden
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte der 5., 7., 9. und 11. Klassen,
aufgrund der aktuellen Inzidenzzahlen müssen wir an den anstehenden Elternabenden der 5., 7., 9. und 11. Jahrgangsstufen zusätzlich zur Maskenpflicht und dem Abstandsgebot auch die 3G- Regel anwenden. Dies bedeutet konkret:
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Es gilt die Maskentragepflicht (medizinische Maske oder FFP2 Maske) auf dem gesamten Schulgelände (Innen und Außen).
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Wo immer möglich soll ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
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Es ist ein Nachweis über die Erfüllung der 3G- Regel mitzubringen ("Geimpft, Genesen oder Getetet"). Dieser wird beim Eintritt in den Versammlungsraum von der Klassenlehrkraft kontrolliert.
Dominik Hauer